Wer die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat, soll schriftlich daran erinnert werden, wie das Ministerium sagte. Es stehe zudem im Ermessen des Finanzamtes, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Das Ministerium wies darauf hin, dass der Verspätungszuschlag 25 Euro für jeden angefangenen Monat nach Ablauf der Abgabefrist betrage.
Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate verlängert: Statt bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit. «Eine nochmalige Verlängerung wird es nicht geben», hieß es aus dem Finanzministerium in Potsdam. Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte bereits vor Tagen an die Bürger appelliert, die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht weiter hinauszuschieben.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen, aus denen dann etwa Straßen, Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden.