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Hundehalter tritt Ordnungsbeamten: Anklage

Weil er seinen Hund nicht anleinen wollte, soll ein 64 Jahre alter Mann einen Ordnungsbeamten getreten haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Mann erhoben. Der 64-Jährige muss sich wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verantworten, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Obwohl es eine Leinenpflicht gab, soll der Angeschuldigte seinen Husky Anfang Mai in einem Park in Dahlem von der Leine gelassen haben. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten den Mann auf die Pflicht hingewiesen. Daraufhin floh der 64-Jährige in ein nahe gelegenes Haus- wahrscheinlich um sich der Kontrolle zu entziehen, wie es in der Mitteilung heißt. Der 51 Jahre alte Ordnungsbeamte habe seinen Fuß in die Haustür gestellt, um ein Schließen zu verhindern. Daraufhin trat der Angeschuldigte den Mann laut Staatsanwaltschaft gegen die Hüfte. Der 51-Jährige habe eine Prellung erlitten und sei elf Tage arbeitsunfähig gewesen.

© dpa
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