Der 45-Jährige, der als Beamter auf Probe im Amt für Soziales des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg tätig war, habe bei den Taten seine Amtsstellung ausgenutzt, sagte der Richter. Gewerbsmäßig, mit krimineller Energie, ohne wirtschaftliche Not habe er gehandelt und das Geld «für Reisen und hochwertige Güter ausgegeben». Zwar seien ihm die Taten wegen nicht voll ausgereifter Kontrollmechanismen relativ leicht gemacht worden. «Doch der Staat muss sich auf die Zuverlässigkeit seiner Bediensteten verlassen können.» Mit der Verhängung einer Gefängnisstrafe habe das Gericht ein klares Zeichen setzen wollen - auch aus generalpräventiven Gründen.
Der damalige Bezirksamts-Mitarbeiter hatte laut Anklage von Juli 2018 bis Dezember 2020 Zahlungen auf seine privaten Konten veranlasst. Er sei mit der Bearbeitung von Anträgen von Menschen mit Behinderung befasst gewesen. Das habe auch die Berechnung beantragter Hilfen und die Anweisung der Auszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe umfasst. Der 45-Jährige habe bestehende Akten von Leistungsempfängern manipuliert und «rückwirkende Zahlungen für tatsächlich nicht bestehende Bedarfe veranlasst», so die Anklage.
Der derzeit arbeitslose Angeklagte hatte gestanden. Er bereue zutiefst, sagte der 45-Jährige. Warum er die Taten beging, könne er bis heute nicht erklären. Er sei seit Jahren verschuldet. «Ich habe es getan, um über die Runden zu kommen.» Er leide unter psychischen Problemen. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.