Untreue-Prozess: Ex-Bezirksamts-Mitarbeiter verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamtes ist wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe in 103 Fällen die Auszahlungen von behördlichen Leistungen auf seine privaten Konten überwiesen und rund 175.000 Euro für sich abgezweigt, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Mit dem Urteil wurde zudem die Einziehung des erlangten Wertes angeordnet.  
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Der 45-Jährige, der als Beamter auf Probe im Amt für Soziales des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg tätig war, habe bei den Taten seine Amtsstellung ausgenutzt, sagte der Richter. Gewerbsmäßig, mit krimineller Energie, ohne wirtschaftliche Not habe er gehandelt und das Geld «für Reisen und hochwertige Güter ausgegeben». Zwar seien ihm die Taten wegen nicht voll ausgereifter Kontrollmechanismen relativ leicht gemacht worden. «Doch der Staat muss sich auf die Zuverlässigkeit seiner Bediensteten verlassen können.» Mit der Verhängung einer Gefängnisstrafe habe das Gericht ein klares Zeichen setzen wollen - auch aus generalpräventiven Gründen.

Der damalige Bezirksamts-Mitarbeiter hatte laut Anklage von Juli 2018 bis Dezember 2020 Zahlungen auf seine privaten Konten veranlasst. Er sei mit der Bearbeitung von Anträgen von Menschen mit Behinderung befasst gewesen. Das habe auch die Berechnung beantragter Hilfen und die Anweisung der Auszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe umfasst. Der 45-Jährige habe bestehende Akten von Leistungsempfängern manipuliert und «rückwirkende Zahlungen für tatsächlich nicht bestehende Bedarfe veranlasst», so die Anklage. 

Der derzeit arbeitslose Angeklagte hatte gestanden. Er bereue zutiefst, sagte der 45-Jährige. Warum er die Taten beging, könne er bis heute nicht erklären. Er sei seit Jahren verschuldet. «Ich habe es getan, um über die Runden zu kommen.» Er leide unter psychischen Problemen. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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