Die Veterinärämter der Landkreise hätten 2021 nur 12 Prozent aller Anlagen kontrolliert, aber sie hätten offensichtlich nicht nach dem strengen Maßstab des Tierschutzgesetzes geprüft, sagte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke in Potsdam. Nötig seien mehr Personal in den Landkreisen und schärfere Maßstäbe für die Kontrollen. Nach seiner Ansicht gibt es bundesweit eine Regelungslücke. «In Brandenburg wollen wir diese Lücke nun gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium schließen.»
Ein Gutachten der Anwälte Ulrich Werner und Peter Kremer im Auftrag der Fraktion zeigt laut Grünen, dass in der Praxis für Kontrollen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugrundegelegt wird. Die Überwachung müsse sich nach dem Tierschutzgesetz richten, nach dem die Unterbringung nicht zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden führen dürfe.
Das Verbraucherschutzministerium will den Tierschutz verbessern. «Dabei werden wir die Ergebnisse des Gutachtens auswerten und gemeinsam prüfen, wie wir den Vollzug im Tierschutz sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter stärken können», teilte der Sprecher mit.
In den vergangenen Jahren sei bereits einiges erreicht worden. Er nannte als Beispiel einen Erlass, mit dem lange Tiertransporte und damit Tierleid eingedämmt würden. Die Kreise und kreisfreien Städte hätten in den vergangenen Jahren die Zahl der Beschäftigten in den Veterinärämtern spürbar erhöht, damit sei die Zahl der Kontrollen gestiegen.