Getötete Fünfjährige in Berlin: Anklage gegen 19-Jährigen

Noch immer ist unklar, warum ein fünfjähriges Mädchen in Pankow getötet worden ist. Schnell ist ein 19-Jähriger ins Visier der Ermittler geraten. Obwohl er schweigt, sieht die Staatsanwaltschaft genug Beweise für einen Prozess.
Trauer um getötetes Mädchen in Berlin
Blumen und Kerzen haben Unbekannte an einem Baum im Bürgerpark Pankow abgelegt. © Paul Zinken/dpa

Mehr als drei Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Die Ermittler gehen weiterhin davon aus, dass ein 19-Jähriger das Kind erstochen hat. Er selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie es hieß. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor unklar. Die Anklage wirft dem 19-Jährigen Totschlag vor.

Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen worden - kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Der 19-Jährige mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Am Tattag sollte er laut Zeugen zwischenzeitlich auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz nahe dem Park aufpassen. Von dort sei er dann mit der Fünfjährigen weggegangen, angeblich weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der 19-Jährige allein zurückgekommen.

Laut Anklage soll er das Mädchen zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Die Hintergründe der Tat blieben bislang unbekannt. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Anfang März mitgeteilt, dass eine mögliche Tatwaffe gefunden worden sei. Es gebe keine auffindbaren Spuren, die auf ein sexuelles Motiv hindeuteten, hieß es. Daran hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nichts geändert.

Wann es zum Prozess vor dem Landgericht Berlin kommen könnte, ist noch offen. Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob die Anklage gegen den 19-Jährigen zugelassen wird. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren hat das Gericht bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.

© dpa
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