Ulrike Gote bewertet Reformpläne für Kliniken positiv

Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote bewertet die Vorschläge des Bundes für grundlegende Reformen bei der Finanzierung der Kliniken positiv. «Es bedarf dringend einer gesetzlichen Anpassung der Regelungen der Krankenhausfinanzierung», erklärte die Grünen-Politikerin am Mittwoch. Der Bund müsse die Voraussetzungen schaffen, damit die Finanzierung und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser ausreichend und langfristig sichergestellt sei. «Ich gehe davon aus, dass die am Dienstag vom Bundesgesundheitsminister vorgelegten Ansätze finanzierbar und umsetzbar sind.»
Ulrike Gote
Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen), Berliner Senatorin für Gesundheit und Wissenschaft, spricht. © Christoph Soeder/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte einen Anlauf zu einer großen Reform angekündigt, um die Kliniken von wirtschaftlichem Druck zulasten von Patienten und Personal zu befreien. Grundlage für die Gesetzespläne soll das Konzept einer Regierungskommission sein, das deutliche Änderungen am System der Vergütung über Pauschalen für Behandlungsfälle empfiehlt. Die Experten schlagen vor, dass Kliniken nach neuen Kriterien honoriert werden - unter anderem mit einem gesicherten Anteil allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten.

Das Fallpauschalensystem müsse schnell reformiert werden, denn es übe erheblichen wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser aus und belohne Quantität statt Qualität, so Gote. «Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bund dieses System grundlegend ändern will. Die Krankenhäuser sind ein wichtiger Akteur unserer Gesundheitsversorgung. Es ist ein guter Vorschlag, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren, den die Krankenhäuser erhalten.»

Krankenhausplanung sei Ländersache und müsse es auch bleiben, ergänzte Gote. «Keinesfalls darf der Bund mit den vorgestellten Maßnahmen und auch zukünftig in die Krankenhausplanung der Länder eingreifen.» Sie erwarte nun die zügige Ausgestaltung der Empfehlung der Regierungskommission in bundesgesetzliche Vorgaben.

© dpa
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