Eine steigende Nachfrage verzeichnet das Ministerium auch bei der finanziellen Unterstützung des Landes für die Ausbildung, Gründung einer eigenen Praxis oder für die Fortbildung seit dem Erlass der Richtlinie im August 2021. Nach 9 bewilligten Anträgen im Jahr 2020 für Praxisgründungen stieg die Zahl den Angaben zufolge auf 11 im Jahr 2021 und 16 in den ersten sechs Monaten dieses Jahres.
Für weitere Anträge stünden in diesem Jahr noch rund 110.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Versorgung online gestellt werden. «Die Förderungen haben eine Bindungswirkung und veranlassen unter anderem Hebammen, erstmals oder wieder in die Geburtshilfe einzusteigen und/oder sich in Brandenburg niederzulassen», teilte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse mit. Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft rief die Hebammen auf, die Förderung zu nutzen.