Die Listen mit Kandidaten für das Ehrenamt müssen bei den Kommunen bis Ende Mai vorliegen. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, werden die Kandidaten aus den Daten des Einwohnermeldeamts gelost. Weigern könne man sich kaum, wenn man als Schöffe bestimmt werde, hatte das Justizministerium erklärt. «Grundsätzlich ist die Übernahme des Schöffenamtes staatsbürgerliche Pflicht.»
«Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen», erklärten Stübgen und Hoffmann.