Schröder, Inhaberin eines Weinladens in der Charlottenstraße, die parallel zur Friedrichstraße verläuft, hat bei ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Senat muss bis Dienstag überlegen, ob er vor dem Oberverwaltungsgericht dagegen vorgeht. Andernfalls muss die Friedrichstraße für Autos wieder freigegeben werden. Unabhängig davon wollen die Verkehrsverwaltung und der Bezirk Mitte die Friedrichstraße in Höhe des Gendarmenmarkts durch ein sogenanntes Teilentziehungsverfahren zur Fußgängerzone und die Charlottenstraße zur Fahrradstraße machen.
Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht begründete Schröder mit der Zunahme des Verkehrs in der Charlottenstraße. «Wie viele Gastronomen bin ich ganz bewusst in eine ruhige Straße mit hoher Aufenthaltsqualität gezogen.» Das sei aber vorbei. «Die Straße nimmt nun den Durchgangsverkehr und den Lieferverkehr zur Friedrichstraße auf - obwohl sie dafür nicht geeignet ist», sagte Schröder. «Elf Gastronomen betreiben hier Schankgärten, für die Aufenthaltsqualität der Gäste ist das der Horror.»
Die Pläne von Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) überzeugen Schröder nicht: «Bei uns wäre der Durchgangsverkehr weg, aber das Problem hätte dann die Markgrafenstraße», sagte sie. «Die Stadtplanung sollte das ganze Quartier in den Blick nehmen und sich nicht nur auf einen kleinen Straßenabschnitt konzentrieren.»