Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten, das Landgericht sah eine Einzeltäterschaft des Berliners aber als erwiesen an.
Die Schreiben waren mit «NSU 2.0» unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihre Mordserie. Die Nebenklägerinnen in dem Frankfurter Prozess - die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz - und die Staatsanwaltschaft teilten auf Anfrage mit, sie würden nicht gegen das Urteil vorgehen.