Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, dass Berlin mit der Zahl im Bundesdurchschnitt liege. Die Abgabefrist werde nicht noch einmal verlängert. Die Frist war zunächst auf Ende Oktober festgelegt worden. Sie wurde allerdings um drei Monate verlängert, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass es eng werden dürfte.
Nach Angaben von Sprecher Bombosch müssen Immobilienbesitzer nicht mit Verspätungszuschlägen rechnen, sie wurden ausgesetzt. Die Steuerverwaltung werde im ersten Quartal Erinnerungsschreiben an Steuerpflichtige schicken, die noch keine Erklärung abgegeben haben. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, könnten Finanzämter zum Beispiel Verspätungszuschläge erheben oder Zwangsgelder festsetzen.
Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen die Grundsteuererklärung abgeben, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bemessungsmethode als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar eingeschätzt hatte.
Das Land Berlin schloss sich wie die Mehrzahl der Bundesländer dem sogenannte Bundesmodell an. Danach wird die Grundsteuer ab 2025 anhand von Angaben wie Baujahr und Bodenrichtwert ermittelt, die den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes widerspiegeln sollen.
In Brandenburg reichten bislang die Hälfte der Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung ein. Nach Angaben von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) seien bislang rund 627.500 Grundsteuerwerterklärungen bei den Finanzämtern eingegangen (Stand: 11. Januar) - das entspricht rund 50,2 Prozent. Die Finanzministerin und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Oliver Hermann, appellierten, die Erklärungen fristgerecht abzugeben. «Schieben Sie es nicht weiter auf die lange Bank», wurde Lange laut Mitteilung zitiert.