Hintergrund der Entscheidung sind Unwägbarkeiten, die sich aus dem am 16. November erwarteten Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Gültigkeit der Wahl zum Abgeordnetenhaus ergeben könnten. Damit das geplante Landespaket zur Entlastung für Bürger und Unternehmen von hohen Energiepreisen «100 Prozent sicher» finanziert werden könne, sei ein rechtssicherer Haushalt nötig, so Giffey.
Sie gehe zwar davon aus, dass das Abgeordnetenhaus auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes über eine mögliche Wahlwiederholung weiter Gesetze verabschieden könne. Aber das Haushaltsgesetz sei etwas Besonderes, weil es ermögliche, dass Berlin gut durch die Energiekrise komme. «Wir gehen auf Nummer sicher», sagte Giffey. Deshalb sei gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen entschieden worden, das Haushaltsverfahren zu beschleunigen. Eigentlich sollte der Nachtragshaushalt am 8. November im Senat und bis Mitte Dezember im Parlament beschlossen werden.
Am 28. September hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof bei einer mündlichen Verhandlung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es viele schwere Wahlfehler gegeben, so Gerichtspräsidentin Ludgera Selting. Sollte das Gericht dem in seinem Urteil am 16. November folgen, müsste die Wiederholungswahl bis Mitte Februar stattfinden.