Unter den antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Innenministeriums 3 Fälle gefährlicher Körperverletzung sowie 10 Vorfälle gegen jüdische Einrichtungen oder gegen jüdische Veranstaltungen.
Im Jahr zuvor war kein Delikt gefährlicher Körperverletzung aufgeführt worden, es gab 14 Vorfälle gegen jüdische Einrichtungen oder Veranstaltungen. Darüber hinaus gab es unter anderem in beiden Jahren zahlreiche Fälle von Volksverhetzung.
Das Innenministerium erklärte, die Gefährdungslage der jüdischen Einrichtungen in Brandenburg habe sich im Vergleich zum Februar 2022 nicht verändert. «Bei einer veränderten Gefährdungslage werden die polizeilichen Schutzmaßnahmen sowie die polizeilichen Empfehlungen zur Erhöhung des materiellen Selbstschutzes erforderlichenfalls angepasst.»
Die Synagogengemeinde Potsdam habe angekündigt, eine Förderung für mehr Selbstschutz der Gemeinderäume zu beantragen. Das Kulturministerium werde hierfür Fördermittel bereitstellen.
Die Linksfraktion zeigte sich angesichts der Straftaten besorgt. «Es ist ein Alarmsignal, wenn antisemitische Straftaten ansteigen», teilte sie mit. Es gebe die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Jüdinnen und Juden in Brandenburg sicher fühlen könnten.
Der Landtag hatte im vergangenen Jahr den Kampf gegen Antisemitismus sowie die Förderung der jüdischen Kultur als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben.