Bewilligt werden maximal 300.000 Euro. Insgesamt stünden für das Energiehärtefallhilfe genannte Programm 252 Millionen Euro zur Verfügung - 52 Millionen kommen aus den Hilfen, die der Bund beschlossen hat. Nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung sind auch Soloselbstständige und Freiberufler antragsberechtigt sowie gemeinnützige Unternehmen, Sozialunternehmen und unternehmerisch tätige Vereine.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis einer Erhöhung der Energiekosten im vergangenen Jahr gegenüber 2021 um mindestens 50 Prozent. Auf die darüber liegenden Mehrkosten kann ein einmaliger Zuschuss von 90 Prozent beantragt werden. Nach den Worten von Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos) ist der Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft damit komplett aufgespannt. Zuvor hatte der Senat bereits Darlehen für Betriebe mit Liquiditätsproblemen aufgrund von Inflation und Energiekostensteigerungen sowie Heizkostenhilfen unter anderem auch für Betriebe beschlossen.