Niedersachsen werde das in Härtefällen bei den betroffenen Unternehmen tun, sagte die Sprecherin. Die genauen Kriterien dafür erarbeiteten die Wirtschaftsministerien der Länder.
Private Verbraucher hingegen könnten demnach ebenso leer ausgehen wie Betriebe, die nicht unter die geplante Härtefallregelung fallen. Weil die Preissteigerungen bei Öl und Pellets je nach Zeitpunkt des Kaufs stark variierten, sei eine generelle Unterstützung schwierig, hieß es. Allerdings bestehe vom neuen Jahr an die Möglichkeit, eine Unterstützung über das Bürgergeld zu erhalten, wenn eine hohe Öl- oder Pelletrechnung die Haushalte stark belaste. Ob das Land diese Verbraucher noch darüber hinaus entlaste, werde derzeit noch geprüft.