Das Landgericht Cottbus hatte den Angeklagten im Mai 2020 freigesprochen. Dem zur Tatzeit 17 Jahre alte Syrer war zur Last gelegt worden, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und dann beraubt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien.
Nach dem Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof als nächste Instanz befasste sich mit dem Fall. Auf die Revision werde das Urteil des Landgerichts Cottbus aufgehoben, teilte der BGH nun mit.
Die Kammer hatte den heute 21-Jährigen freigesprochen, weil Zweifel geblieben waren, ob der Angeklagte die Tat begangen hatte. Das Urteil war nach 102 Verhandlungstagen und einer Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren gesprochen worden. Der Fall hatte über die Grenzen von Cottbus hinaus für Schlagzeilen gesorgt.