Auch für Besucher von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose ist in Brandenburg weiterhin eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen vorgeschrieben. Der Bund schreibt in seinem Infektionsschutzgesetz die Masken bis April außerdem für Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen vor.
«Die Corona-Zahlen steigen seit drei Wochen wieder spürbar an. Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern äußerst schwierig», sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zu der Entscheidung des Kabinetts. «Die Betreuung und Isolation der Corona-Patienten ist sehr arbeitsintensiv. Gleichzeitig gibt es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen.» Deshalb seien die Schutzmaßnahmen weiter notwendig.
Nach Angaben des Ministeriums werden aktuell 868 Patienten mit Covid-19 in Krankenhäusern behandelt, 83 mehr als vor einer Woche. Die Zahl neuer Corona-Patienten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt bei 19,2.
Damit steht die Warnampel deutlich auf Rot. Auch der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten ist mit knapp 12 Prozent im roten Bereich.