Klage gegen Wahlwiederholung: Weiteres Verfahren noch offen

Nach dem Eingang von Verfassungsbeschwerden gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist das weitere Verfahren noch offen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit der Bearbeitung begonnen, sagte ein Sprecher am Dienstag in Karlsruhe. Noch sei nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Das Bundesverfassungsgericht halte die Anträge für eilbedürftig, fügte er auf Nachfrage hinzu.
Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin ab. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

In der Vorwoche war beim Gericht eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen, hinter der 43 Berlinerinnen und Berliner stehen, darunter Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie Menschen ohne politisches Mandat. Nach Angaben eines Beteiligten hinterfragen die Kläger unter anderem, warum der Berliner Verfassungsgerichtshof eine komplette Wahlwiederholung anordnete, obwohl nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert seien.

Auch eine Einzelperson habe sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, sagte der Sprecher. Dahinter steht nach eigenen Angaben der ehemalige Abgeordnete Marcel Luthe (parteilos). Er habe unter anderem deshalb Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 16. November eingereicht, weil bei der Wahlwiederholung keine neuen Listen und Kandidaten zugelassen seien, sagte Luthe.

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen vieler Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Wiederholungswahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

© dpa
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