Laut Gesetzentwurf soll beim Bau eines zweiten Gleises an einer bestehenden Strecke die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschränkt werden. Zudem soll bei Klagen zu Genehmigungsverfahren das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig sein und damit der Instanzenweg deutlich verkürzt werden.
Die Bundesregierung plant ebenfalls ein Gesetz für einen schnelleren Verkehrsausbau. Kernpunkt ist, dass die Realisierung besonders wichtiger Vorhaben bei Eisenbahnen und Fernstraßen künftig im «überragenden öffentlichen Interesse» liegen soll. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht beschlossen, der Bundesrat muss zustimmen.
Woidke sagte, die Pläne der Bundesregierung bezögen sich auf Projekte im Bundesverkehrswegeplan. Das reiche aber nicht aus. Berlins Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) sagte, Bund, Länder und Kommunen müssten in der Verkehrspolitik deutliche Anreize schaffen, damit die Bahn attraktiver und Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werde. Dazu brauche es einen raschen Ausbau der Schieneninfrastruktur. Derzeit gebe es aber zahlreiche Hemmnisse bei der Planung und Genehmigung der Schieneninfrastruktur.