Der Bericht der Kulturministerin wird dem Landtag zugeleitet. Dieser hatte die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob seit der Ratifizierung der Europäischen Sprachencharta weitere Charta-Bestimmungen im Land Brandenburg erfüllt werden. Die «Kabinett-vor-Ort-Sitzung» fand in Forst (Spree-Neiße) statt.
In Brandenburg würden allein drei von bundesweit sieben Minderheiten- und Regionalsprachen gesprochen: Niedersorbisch, Niederdeutsch und Romanes, erläuterte Schüle. «Wir haben uns im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dazu bekannt, diese Sprachen zu schützen und zu fördern». Brandenburg mache zudem gegenüber dem Europarat deutlich, wie minderheitenfreundlich das Landesrecht bereits sei.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde am 5. November 1992 vom Europarat unterzeichnet. In Deutschland trat die Charta 1999 in Kraft. Zu den Charta-Sprachen in Deutschland zählen neben der Regionalsprache Niederdeutsch auch die Minderheitensprachen Romanes, Nieder- und Obersorbisch, Dänisch sowie Nord- und Saterfriesisch.