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Berufung verworfen: Haftstrafe für Kohlegegner unverändert

Die beiden angeklagten Klimaaktivisten kommen mit gelber und lilafarbener Perücke in den Gerichtssaal. Sie geben sich nicht zu erkennen. Das Landgericht Cottbus verwirft in einem turbulenten Prozess die Berufung und rüttelt nicht an der Haftstrafe.
Berufungsprozess gegen Klimaaktivisten
Zwei Angeklagte, die ihre Identität nicht preisgeben wollen sitzen dem Landgericht Cottbus. © Frank Hammerschmidt/dpa

Das Landgericht Cottbus hat die Berufung gegen ein Urteil gegen zwei Kohlekraftgegner wegen einer Blockade am Kohlemeiler in Jänschwalde als unbegründet verworfen. Demnach bleibt es beim Strafmaß von vier Monaten Haft ohne Bewährung, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch in Cottbus sagte. Dazu hatte das Amtsgericht Cottbus die beiden Klimaaktivisten im November 2022 verurteilt - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die der beiden Angeklagten gegen das Urteil wurde am Mittwoch verworfen.

Bei der Verhandlung kam es immer wieder zu Störaktionen. Auch Justizbedienstete griffen ein. Eine Unterstützerin der Angeklagten wurde aus dem Gerichtssaal gebracht, eine andere mitsamt Stuhl hinausgetragen. Die Angeklagten, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, kamen wie zu Prozessbeginn auch am Mittwoch mit bunten Perücken, Sonnenbrille und Maske vor Mund und Nase. Sie verstreuten an ihrem Platz eine schwarze Substanz auf dem Tisch, die sie selbst als Kohle bezeichneten. Nach Angaben eines Prozessbeobachters wurde gegen die Angeklagten ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt, weil sie sich zu Verhandlungsbeginn nicht von ihren Plätzen erheben wollten. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, in der Verhandlung hätten Unterstützer mehrfach dazwischengerufen.

Die beiden Kohlekraftgegner saßen bereits knapp drei Monate in Untersuchungshaft, weil sie sich weigerten, ihre Identität preiszugeben. Nun sei noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche offen, sagte der Gerichtssprecher. Die beiden Klimaaktivisten kamen am Mittwoch aber nicht in Haft, da etwa keine Fluchtgefahr gesehen wurde. Auch das Rechtsmittel der Revision ist noch zulässig.

Die Frau und der Mann, die nach wie vor anonym bleiben wollen, gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde in der Lausitz eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter.

«Ich freu mich, dass der Prozess heute vorbei ist, aber bin wütend über die 4 Monate Haft. Ich kann nur hoffen, dass alle endlich erkennen wie dringlich die Klimakrise bekämpft werden muss. (...)», sagte der verurteilte Kohlegegner, der sich nur Ralph nennt, laut einer Mitteilung der Gruppe «Unfreiwillige Feuerwehr».

© dpa
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