Berlins Justizsenatorin: Ersatzfreiheitsstrafen skeptisch

Berlins Justizsenatorin sieht gute Gründe für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein - und auch gute dagegen. Ersatzfreiheitsstrafen sind aus ihrer Sicht aber keine Ideallösung.
Berlins Justizsenatorin sieht Ersatzfreiheitsstrafen skeptisch
Felor Badenberg (parteilos), Justizsenatorin von Berlin, spricht bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Justizministerkonferenz. © Monika Skolimowska/dpa/Archivbild

Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht Ersatzfreiheitsstrafen für diejenigen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, skeptisch. Nach Ansicht der Juristin, die auf Vorschlag der CDU in ihr Amt gekommen ist, sollte das Fahren ohne Fahrschein, das immer wieder Ersatzfreiheitsstrafen zur Folge hat, aber nicht einfach entkriminalisiert werden. «Es gibt sowohl gute Gründe, die für die Entkriminalisierung sprechen als auch gute Gründe dagegen», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur.

«Man kann sich auf den Standpunkt stellen, das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der auch zivilprozessual durchgesetzt werden könnte», so die Justizsenatorin, die derzeit Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist. «Auch das Ordnungswidrigkeitenrecht würde einen sinnvollen Mechanismus zur Durchsetzung bieten.» Damit sei aber nicht automatisch eine Entlastung der Gerichte verbunden. «Denn auch diese Ordnungswidrigkeiten landen oft am Ende vor einem Gericht. Kurzum: Die einfache Lösung dürfte es nicht geben.»

Die Ersatzfreiheitsstrafe sei aber etwas, bei dem man stets die Verhältnismäßigkeit im Blick haben müsse. «Es gibt Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, ein Ticket zu kaufen, dann auch die Geldstrafe nicht bezahlen können und eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen», sagte Badenberg. «Ich glaube, das Problem wird nicht beseitigt, aber etwas abgemildert, wenn jetzt die Art der Sanktion auf den Prüfstand gestellt wird.»

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte schon im vergangenen Sommer eine Änderung des Umrechnungsmaßstabes ins Gespräch gebracht. «Bisher ist ja ein Tagessatz gleich ein Tag Haft - der Plan des Bundesjustizministers geht dahin, zwei Tagessätze durch einen Tag Haft abgelten zu können», sagte Badenberg. «Was bereits stattfindet, aber noch nicht von allen wahrgenommen wird, ist das Projekt «Arbeit statt Strafe». Der Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe kann so verhindert werden, und gemeinnützige Arbeit finde ich sinnvoll.»

Badenbergs Vorgängerin als Justizsenatorin, Lena Kreck (Linke), hatte sich in der Diskussion allerdings noch klarer positioniert: Sie warb für eine komplette Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Ihr Argument lautete, das System in jetziger Form sei kostenintensiv und treffe häufig die Falschen. Die Praxis habe gezeigt, dass diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen könnten und entsprechend eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten, oft psychisch oder suchterkrankt seien.

© dpa
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