Die Berliner AfD war nach den zahlreichen Pannen bei der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 vor den Landesverfassungsgerichtshof gezogen. Im November erklärte das Gericht die Wahl für ungültig. Dagegen wandten sich mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, an das Bundesverfassungsgericht.
Es lehnte im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der für den 12. Februar geplanten Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, wie schon das Urteil des Landesverfassungsgerichts, die AfD in ihrer Rechtsauffassung und zeigt, dass unsere Klage, die zu der Wahlwiederholung geführt hat, richtig war», sagte Brinker.