Der zum Teil besetzte Gebäudekomplex «Rigaer 94» mit rund 30 Wohnungen beschäftigt seit Jahren die Berliner Gerichte, es sind etliche Räumungsklagen anhängig. Der Ort gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange Zankapfel auch in der Politik. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt. Die Betreiber der «Kadterschmiede», die sich als Verein organisiert haben, nutzen Räume im Seitenflügel des Komplexes seit Ende 2013 ohne Mietvertrag.
Die Räumungsklage der Eigentümergemeinschaft hatte das Landgericht jedoch im März als unzulässig abgewiesen. Die Richter begründeten dies mit einer unzureichenden Prozessvollmacht der Kläger-Anwälte für die Firma. Die Eigentümergesellschaft sei nach dem Brexit als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, lautet die Begründung. Als solche habe sie nicht nachgewiesen, dass ihrem Anwalt die erforderliche Vollmacht erteilt worden sei. Damit fehle es an einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage.
Diese Auslegung sei falsch, kritisierte Kläger-Anwalt Bernau. Auch frühere Räumungsklagen der Eigentümerfirma waren aus vergleichbaren Gründen abgewiesen worden. Bislang ist es nicht zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der Hauseigentümer gekommen.