Laut BVG haben Konzertmöglichkeiten an Berliner Bahnhöfen eine Tradition, die bis ins Jahr 1987 zurückreicht. Das damals zur 750-Jahr-Feier der Stadt eingeführte Angebot sei zur «Dauerinstitution» geworden, mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 jedoch vorläufig eingestellt worden. Angesichts des Wegfalls der Maskenpflicht in Zügen und Bussen will die BVG nun ab Mittwoch wieder Genehmigungen erteilen. Ausgewiesene Standorte für Musikerinnen und Musiker gibt es demnach an rund 40 Bahnhöfen.
Erlaubt sind: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang - außerdem auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten. Nicht genehmigt werden demnach Blechblasinstrumente.