Das Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten staatlich gefördert werden. Das Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sollte am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Das Verfassungsgericht stoppte es aber in einem Eilverfahren. Bei der Abstimmung im Bundesrat wird sich das schwarz-rot-grün regierte Brandenburg voraussichtlich enthalten, weil die CDU die Novelle ablehnt. Die AfD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung das Gesetz ablehnen soll. Das Gesetz ist allerdings in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.
Beermann kritisiert noch offene Förderung für Heizungsgesetz
Brandenburgs Bauminister Guido Beermann (CDU) kritisiert die Machart des Heizungsgesetzes scharf - auch wenn er Handlungsbedarf für mehr Klimaschutz bei Gebäuden sieht. Beermann wollte am Donnerstag für die Landesregierung in der Sondersitzung des Landtags zum Gebäudeenergiegesetz sprechen, die die AfD-Fraktion beantragt hatte, ihren Antrag jedoch wegen des Stopps des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zurückzog. Der CDU-Politiker wollte nach Ministeriumsangaben unter anderem darauf verweisen, dass die geplante Förderung des Bundes für den Umstieg auf neue Heizungen unklar ist. Zugleich warnt er vor einer Verunsicherung der Bürger und kritisiert das schnelle Verfahren.
© dpa