Dem 41-Jährigen wird Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und Diebstahl zur Last gelegt. Bei einer Tat im April dieses Jahres habe er in einer Kleingartenanlage einen Zigarettenautomaten aufgesprengt. Der 41-Jährige habe im Keller und auf dem Dachboden seiner damaligen Aufenthaltsanschrift im Stadtteil Treptow erlaubnispflichtige Sprengkörper und Schrotpatronen aufbewahrt.
Zudem soll der Mann fünf Süßigkeiten- und Spielzeugautomaten im Stadtgebiet gestohlen haben. Die Automaten seien bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung sichergestellt worden.
Die Polizei sei auf den Mann aufmerksam geworden, weil er mehrmals in der Nähe eines Tatortes gesehen worden war, sagte eine Beamtin als erste Zeugin im Prozess. Der Prozess wird am 17. Oktober fortgesetzt.