Auswärtiges Amt: Verantwortung für Benin-Bronzen bei Nigeria

Das Auswärtige Amt sieht die Verantwortung für die Benin-Bronzen nach deren Rückgabe an Nigeria in dem afrikanischen Land. «Beim wem die zurückgegebenen Bronzen verbleiben, welche nigerianischen Institutionen und Personen beteiligt werden, und wo die Verantwortung zur Bewahrung sowie Zugänglichmachung liegt, sind Fragen, über die in Nigeria entschieden wird», hieß es am Sonntag im Außenministerium in Berlin. «Die Rückgabe der Bronzen an Nigeria war nicht an Bedingungen geknüpft.»
Benin-Bronzen
In einem als «Wendepunkt internationaler Kulturpolitik» bezeichneten Schritt haben Außenministerin Baerbock und Kulturstaatsministerin Roth im Dezember 20 Benin-Bronzen zurückgegeben. © Olamikan Gbemiga/AP/dpa/Archivbild

Zuvor war bekannt geworden, dass der scheidende Präsident Muhammadu Buhari die wertvollen Bronzen an den Oba als Oberhaupt des Königreichs von Benin übertragen hatte. Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (beide Grüne) hatten Ende 2022 zunächst 20 wertvolle Benin-Bronzen zurückgegeben. Mehr als 1100 der Arbeiten aus dem Palast des damaligen Königreichs Benin, das heute zu Nigeria gehört, waren bisher in rund 20 deutschen Museen zu finden. Die Objekte, die neben Bronze auch aus Elfenbein und anderen Materialien gefertigt sind, stammen größtenteils aus britischen Plünderungen im Jahr 1897.

«Wir stehen zu den Benin-Bronzen in Kontakt mit der nigerianischen Regierung und tauschen uns mit ihr zu allen Fragen aus, die dieses Thema betreffen», hieß es nun im Auswärtigen Amt. «Die Bronzen wurden mit dem Ziel an Nigeria zurückgegeben, historisches Unrecht zu beheben, das im Erwerb und im unrechtmäßigen Besitz der Artefakte lag.» In der gemeinsamen Erklärung zur Rückgabe sei die Absicht bekundet worden, dass die Öffentlichkeit auch nach Rückgabe weiterhin Zugang zu den Benin-Bronzen haben werde. «Wir haben weiterhin den Wunsch, dass die Bronzen ausgestellt werden.»

Die Einbeziehung des Königshauses beim Rückgabeprozess entspreche den Maßgaben einer Beteiligung der Herkunftsgesellschaften. «Die Nationale Museumskommission Nigerias, die bei den Rückgaben Vertragspartnerin der deutschen Museen ist, hat uns mitgeteilt, dass das Präsidialdekret bisher nicht in Kraft getreten sei und Änderungsanträge eingebracht worden seien.»

© dpa
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