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Arbeit an Rahmengesetz für Vergesellschaftung beginnt bald

Nach einem erfolgreichen Volksentscheid steht in Berlin eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen im Raum. Allerdings hat sich die Politik noch nicht an die Umsetzung gemacht. Was der nun geplante nächste Schritt am Ende bewirkt, ist offen.
Bausenator Christian Gaebler
Christian Gaebler, Berliner Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in seinem Büro. © Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Der schwarz-rote Berliner Senat will in Kürze damit beginnen, einen Rechtsrahmen für die Vergesellschaftung von Unternehmen zu erarbeiten. Der Senat werde sich dazu innerhalb der nächsten zwei Wochen zu einem Auftakttreffen zusammenfinden, kündigte der Senator für Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses an.

In den ersten Schritten werde es um den Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess und um die Struktur des geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetzes gehen. An dem Verfahren seien mehrere Senatsverwaltungen beteiligt, die Federführung werde bei der Finanzverwaltung liegen.

Bei einem Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Eine vom Senat daraufhin eingesetzte Expertenkommission kam nach gut einjähriger Beratung im Juni zu dem Schluss, dass eine solche Vergesellschaftung - also eine Enteignung gegen Entschädigung - juristisch und verfassungsrechtlich möglich wäre. Demnach ermöglicht das Grundgesetz dem Land Berlin, die Vergesellschaftung von Grund und Boden in einem Gesetz zu regeln.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD im April darauf verständigt, um Falle eines solchen Votums ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erarbeiten. Darin soll es unter anderem um Kriterien für eine Vergesellschaftung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehen, zudem um die Entschädigung. Im Fokus des Gesetzes steht also nicht allein der Bereich Wohnen, sondern zum Beispiel auch die Energie- oder Wasserversorgung.

Die Idee ist, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft tritt. So soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorher überprüft.

Bei einer Anhörung in dem Ausschuss warfen die Initiatoren des Volksentscheids dem Senat vor, die Umsetzung weiter zu verschleppen. «Der Umgang mit dem Volksentscheid ist demokratieschädigend», sagte Isabella Rogner vom Bündnis «Deutsche Wohnen und Co. enteignen» und verwies auf die bereits vergangene Zeit von bald zwei Jahren. Das nun angedachte Rahmengesetz sei «sinnlos», meinte sie.

Nach dem Votum der Expertenkommission müsse auch dem letzten klar sein, das eine Vergesellschaftung möglich, notwendig und das beste Mittel gegen die Wohnungskrise sei. «Wohnraum ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt.» Dem schlossen sich Ausschussmitglieder von Linken und Grünen an.

Maren Kern, Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), hielt dagegen. Aus ihrer Sicht dürfte eine Vergesellschaftung von Wohnraum wegen hoher Entschädigungszahlungen entweder unfinanzierbar oder aber verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Nach der Arbeit der Expertenkommission seien außerdem viele konkrete Fragen eines solchen Vorgehens ungeklärt, sagte Kern im Ausschuss. Ein Beispiel seien Kredite, die Banken im Falle einer Eigentumsübertragung der Wohnungen kündigen könnten.

«Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungen in einer neuen Gesellschaft zu Wunschmieten ist wirtschaftlich nicht darstellbar», gab Kern weiter zu bedenken. Denn auch ein neuer Eigentümer - diskutiert wird über eine Anstalt öffentlichen Rechts - müsse wirtschaftlich arbeiten. Und: «Durch Vergesellschaftung ändert sich nichts am Wohnungsangebot in Berlin.»

Die Vorsitzende der Expertenkommission, Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), berichtete im Ausschuss via Video-Schalte noch einmal über die Arbeit des Gremiums. Sie betonte, dass es dabei um die juristische Klärung diverser Fragen ging und nicht um politische Schlussfolgerungen, die sich daraus ergeben.

© dpa
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