Entwickler von Windparks steckten nun selbstständig mit dem Zirkel den festgelegten Mindestabstand von 1000 Metern ab und verhandelten mit Eigentümern von Grundstücken außerhalb dieses Radius über die Errichtung von Windanlagen, erläuterte Zenker. Dabei blieben die Gemeinden außen vor. Somit könnte es zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Kommunen neue Wohn- oder Gewerbegebiete ausweisen wollten. Zu befürchten sei zudem eine massive Belastung der Bürger durch die inzwischen 250 Meter hohen Windkraftanlagen.
Zenker forderte daher die Landesregierung auf, das regionale Planungsrecht und die Mitbestimmungsrechte der Bürger zu stärken. Das ehrgeizige Ziel des Bundes, bis 2032 gut zwei Prozent der Landesfläche mit Windkraft zu belegen, könnte in manchen ländlichen Regionen dazu führen, dass Gemeinden dort fünf bis acht Prozent der Fläche für Windkraft übernehmen müssten, warnte Zenker.