Demonstrantin nach Straßenblockaden zu Geldstrafe verurteilt

Eine Klimademonstrantin aus Hessen, die in Berlin an drei Straßenblockaden beteiligt war, muss 1350 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 56-Jährige am Freitag der Nötigung in drei Fällen sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem Fall schuldig. Die Frau habe mit weiteren Personen Straßen blockiert und Staus verursacht, von denen viele Menschen betroffen gewesen seien, hieß es im Urteil. In einem Fall habe sie sich mit Sekundenkleber an eine Fahrbahn festgeklebt. Niemand habe das Recht, Dritte zu instrumentalisieren, um Aufmerksamkeit für politische Ziele zu erzielen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Ein Aktivist der Gruppe "Letzte Generation" blockiert eine Kreuzung. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die in Hessen lebende Frau hatte ihre Beteiligung an Aktionen der Klima-Gruppe «Letzte Generation» in den Stadtteilen Steglitz und Charlottenburg im Januar und Februar dieses Jahres zugegeben und angekündigt, dass sie es wegen des Klimanotstands «wieder machen werde, bis sich etwas ändert». Sie habe sich friedlich auf die Straße gesetzt. Ihr Verteidiger hatte erklärt, es gehe unter anderem darum, «Autofahrer als Teile der Bevölkerung zum Innehalten zu animieren». Rechte Dritter seien bei den Aktionen nicht beeinträchtigt gewesen.

Die Aktivisten fordern von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Die Gruppe steht nach einem tödlichen Unfall einer 44-jährigen Radfahrerin in Berlin in der Kritik. Nach Angaben der Feuerwehr stand ein Spezialfahrzeug, das bei der Bergung der Schwerverletzten eingesetzt werden sollte, in einem Stau, der durch eine Aktion der Klima-Protestgruppe «Letzte Generation» ausgelöste worden sein soll.

Die Blockaden haben zu zahlreichen Verfahren bei der Berliner Justiz geführt. Nach Gerichtsangaben wurden bislang auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafbefehle erlassen, lediglich sieben davon seien ohne Einspruch rechtskräftig geworden. In zwei Fällen seien beantragte Strafbefehle nicht erlassen worden.

Auch die 56-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Damit kam es zum siebten Mal zu einer mündlichen Verhandlung. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen Nötigung in drei Fällen beantragt. Das Gericht wertete allerdings das Festkleben als Widerstand und verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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