Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Anders als die anderen Aktivisten weigerten sich der Mann und die Frau aber nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen.
Im November waren die beiden vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, die beiden Angeklagten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.
Das Berufungsverfahren wird nun vor dem Landgericht Cottbus verhandelt, einen Verhandlungstermin gibt es nach Aussage der Sprecherin noch nicht. Das Urteil gegen die Angeklagten ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt.