Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 komplett wiederholt werden muss. Sie sei wegen «schwerer systemischer Mängel» und vieler Wahlfehler ungültig. Laut Urteil müssen die Parteien mit denselben Bewerberinnen und Bewerbern antreten wie bei der Pannen-Wahl - das gilt für Listen- wie für Direktkandidaten. Jarasch stand auf Platz eins der Grünen-Landesliste. Eine erneute Kür zur Spitzenkandidatin wäre also nicht nötig. Ein solcher Schritt gilt aber als Signal, dass die Partei ihrer Spitzenfrau den Rücken stärkt.
In den vergangen Tagen hatten Jarasch und andere Grünen-Politiker deutlich gemacht, dass sie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) im Rathaus ablösen wollen. Dazu müssten die Grünen, die 2021 knapp hinter der SPD landeten, stärkste Partei werden.