«Wir hatten leider einen Corona-bedingten Ausfall», sagte Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Ein Fraktionsmitglied sei am Donnerstag positiv getestet worden. «Die eine Stimme hat gefehlt. Wir waren nur 12 und nicht 13.»
Nach ihrem Scheitern vor zwei Wochen hatte die AfD-Fraktion wegen der Einsetzung des Ausschusses ohne ihre Beteiligung Klage beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. Das Gericht hatte den Eilantrag am Mittwoch zurückgewiesen mit Hinweis auf die erneute Abstimmung am Donnerstag, wie ein Sprecher des Abgeordnetenhauses am Donnerstag sagte. Nach dem Scheitern auch im zweiten Anlauf kündigte Brinker an, die Fraktion werde ein weiteres Mal Klage einreichen.
In einer Mitteilung der AfD-Fraktion kritisierte Brinker, mit dem Ausschluss der AfD-Kandidaten aus dem Gremium würden die parlamentarischen Rechte der Fraktion erneut verletzt. «Damit ist das Zustandekommen des Untersuchungsausschusses, dem laut Gesetz Vertreter aller Fraktionen angehören müssen, akut gefährdet.» Es könne dahinstehen, welche Gründe Abgeordnete der anderen Parteien haben könnten, den Ausschuss nicht zustande kommen zu lassen. «Die AfD-Fraktion jedenfalls will daran mitwirken, die Hintergründe der Anschlagserie in Neukölln aufzuklären.»
Nach dem Berliner Untersuchungsausschussgesetz müssen die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt werden, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein muss. Der Untersuchungsausschuss soll sich mit zahlreichen rechtsextremen Brandanschlägen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Neukölln im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 sowie mit Fehlern bei der Aufklärung beschäftigen. Opfer der Straftaten waren vor allem Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert hatten. Ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied.