Wegen der im Juni 2022 ausgerufenen bundesweiten Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas sollte die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig erhöht werden. Dafür wurden gesetzliche Regelungen getroffen, wonach Geräuschwerte der Windräder zwischen 22 und 6 Uhr den bisher genehmigten Wert um bis zu vier Dezibel überschreiten durften. Ausnahmen gab es auch für Windkraftanlagen, deren Betriebszeit eingeschränkt war, um Schattenwurf zu vermindern.
Die von den Behörden in Brandenburg genehmigten Ausnahmen wegen Schattenwurfs betrafen 248 Anlagen, bei 232 Anlagen war die Lärmminderung vorübergehend eingeschränkt worden. Die meisten Ausnahmegenehmigungen galten für insgesamt 106 Windräder in der Prignitz, für 100 Anlagen in der Uckermark und 60 im Landkreis Barnim. In den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel sowie in den kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel hatte es keine Ausnahmen von den Schutzbestimmungen gegeben.