Das Landgericht hatte den Mann 2021 zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hin hatte der Bundesgerichtshof im April den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte nicht des Mordes, sondern des Totschlags schuldig ist. Der BGH verwies die Sache damit an das Landgericht zurück.
Der Mann hatte im Oktober 2020 einen Chat seiner Frau auf deren Handy entdeckt, in dem sie erotische Inhalte mit einem anderen Mann ausgetauscht hatte.
Als er sie in der gemeinsamen Wohnung zur Rede stellte, forderte sie ihn auf zu verschwinden. Darauf griff er zu einem Küchenmesser und versetzte ihr etwa ein Dutzend Stiche in den Rumpf-, Kopf-, Hals- und Brustbereich. Schließlich würgte er die bereits zu Boden gesunkene Ehefrau.
Anders als das Landgericht in seinem ursprünglichen Urteil sah der Bundesgerichtshof in dem Angriff keine Heimtücke, die eine Verurteilung wegen Mordes rechtfertigt. Das Opfer sei nicht arglos gewesen.