Der Mann hatte im November 2020 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account ein zweigeteiltes Bild veröffentlicht. Auf dessen unterer Hälfte war der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug «Arbeit macht frei» über dem Eingangstor zu sehen. In der oberen Bildhälfte wiederholte sich das Motiv, der Schriftzug dort lautete allerdings «Impfen macht frei». Außerdem waren zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet. Sein 52 Mal gelikter Kommentar dazu lautete «Alles schon mal dagewesen.»
Damit habe er auch unter Beachtung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in strafbarer Art und Weise die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert, urteilte nun das Oberste Landesgericht. Er habe die von den Nationalsozialisten im Dritten Reich in den Konzentrationslagern begangenen Massenmorde verharmlost und zugleich Gegnern der Corona-Maßnahmen suggeriert, ihnen «werde ein den Gräueltaten der NS-Zeit vergleichbares Unrecht zugefügt, um sie nach Art eines geistigen Brandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren».