Aus einem aktuellen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags geht hervor, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes zu Energie-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen keine Hilfen für Heizöl und Pellets umfasst. Die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten, heißt es dort.
Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzlich Geld bekommen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Hilfen erfolgt über die Länder.
Herrmann kritisierte, dass der Bundestags-Haushaltsausschuss nun kein Geld für Heizöl- oder Pellets-Kunden freigegeben habe, widerspreche nicht nur der Ankündigung der Bundesregierung, sondern auch einer Vereinbarung des Bundes mit den Ministerpräsidenten der Länder. Wenn der Ausschuss die Ankündigung nun nicht umsetze, sei das erstaunlich, «weil offenbar der Bundesregierung insoweit die parlamentarische Mehrheit für eine ganz zentrale politische Frage fehlt». Und es gebe auch sachlich keinen Grund, Energieträger ungleich zu behandeln.
Einerseits wolle Bayern nun in Berlin eine Korrektur des Beschlusses erreichen. Andererseits gehe man den eigenen bayerischen Weg weiter: Der Beschluss, dass alle Energieträger erfasst sein müssen, werde umgesetzt, auch wenn der Bund das nicht mitmache - aber dies führe natürlich nun zu Verzögerungen. Deshalb verschiebe sich nun auch der Zeitpunkt, ab dem Anträge auf die Hilfen gestellt werden können. Man gehe nun davon aus, dass es dann Mitte Februar so weit sein werde.