Anrufung des Verfassungsgerichts wegen Soli erwartet

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, rechnet damit, dass der Bundesfinanzhof am Montag die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2020 infrage stellt. Einerseits sei der Zweck zur Erhebung des Zuschlags entfallen, andererseits sei eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Erhebung für einen geringen Teil der Bürger offensichtlich, sagte Holznagel der «Rheinischen Post» (Montag). «Ich erwarte für Montag einen Etappensieg», betonte er. Sollte der Bundesfinanzhof den Soli wie erwartet dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, sei mit einem Karlsruher Urteil frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Holznagel bezeichnete den heutigen Zuschlag als «Reichensteuer durch die Hintertür». Ihn zahlen aber nicht nur die wirklich Reichen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, Facharbeiter und Fachangestellte.

Der Bundesfinanzhof will am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Kläger argumentieren, dass der Zweck des Soli - die Finanzierung der Lasten der deutschen Einheit - mit Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 entfallen sei. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

© dpa
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