Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden.
Kurz vor Schluss fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.
Wer die Frist verpasst, dem drohen zwar grundsätzlich Sanktionen - aber eben nicht sofort. «Wenn Bürgerinnen oder Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben, kommen - wie bei allen anderen Steuerarten auch - verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel Verspätungszuschläge oder schlussendlich auch Schätzungen», hatte ein Sprecher des Finanzministeriums zuletzt erklärt. Die Finanzverwaltung werde aber berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um «neues Recht» handle. Daher werde man in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer zuerst an die Abgabepflicht erinnern.
Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell «zu bürokratisch» ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt.