In den Anordnungen der Behörde ist das «Mitführen, Transportieren und Benutzen von Sekundenklebern und vergleichbaren Klebstoffen im Stadtgebiet München» untersagt. Eine KVR-Sprecherin sagte, die Anordnungen seien in der Regel auf drei Monate befristet und keine Straf-, sondern Präventivmaßnahmen. «Durch die Anordnung wird die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Betroffenen nicht eingeschränkt», betonte die Behörde.
Der Klimaaktivist der «Letzten Generation» sagte in einem Video bei Twitter: «Ich muss eintausend Euro Strafe zahlen für einen Sekundenkleber, den ich nicht benutzt habe und nur in der Tasche hatte.» Er wolle in aller Öffentlichkeit dagegen protestieren, dass er ein Sekundenkleber-Transportverbot habe. Der Aktivist hatte am 14. März an einer neuerlichen Verkehrsblockade teilgenommen und war dabei kontrolliert worden. Laut KVR nahm auch ein zweiter der mit Klebstoff-Verbot belegten Demonstranten an der Aktion teil.