Dagegen hält die Leitende Oberstaatsanwältin den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung bei der Letzten Generation für gegeben: «Um als kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuchs zu gelten, brauche ich eine gewisse Organisationsstruktur, ich brauche ein übergeordnetes, gemeinsames Interesse und eben auch entweder den Zweck der Organisation, Straftaten mit einer gewissen Strafandrohung zu begehen oder eben die Tatsache, dass diese Straftaten einfach Tätigkeit der Organisation sind.» Das sehe man bei der Letzten Generation durch die laufende Begehung von verschiedenen Straftaten - wie Nötigung oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - als gegeben an.
«Wir werden jetzt die sichergestellten Unterlagen auswerten - und werden zu dem Ergebnis kommen, ob aus unserer Sicht der Tatnachweis einer kriminellen Vereinigung möglich ist oder nicht», sagte Tilmann. Sollte dies der Fall sein, wird letztlich ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens zu der endgültigen Bewertung kommen.»
Am Vormittag hatten Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft bundesweit Razzien gegen die Klimaaktivisten der Letzten Generation durchgeführt - im Auftrag des bayerischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft München. Dort angesiedelt ist auch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet oder unterstützt zu haben. Sie sollen eine Spendenkampagne für die Letzte Generation gestartet haben, um Straftaten zu finanzieren.