Der Rücknahme des Antrags sei ein schriftlicher Hinweis der Strafvollstreckungskammer vorausgegangen, dass eine Entlassung nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht komme, erläuterte der Sprecher.
Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar - also Sonntag - infrage gekommen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft.
Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.