Rammstein-Konzerte: Stadtratsantrag für mehr Sicherheit

Vor den Konzerten der Band Rammstein in München haben drei Stadtratsfraktionen einen Antrag gestellt, der die Sicherheit für Konzertbesucherinnen und -besucher erhöhen soll. Anlass seien die öffentlich erhobenen Vorwürfe gegen den Sänger der Band Rammstein, wie die Fraktion Grüne/Rosa Liste am Montag in München mitteilte.
Rammstein - Konzert
Rammstein Frontsänger Till Lindemann (r) feuert auf der Bühne mit einem Flammenwerfer auf Band-Mitglied Christian Lorenz (l). © Malte Krudewig/dpa

Der Antrag sieht unter anderem vor, mehr sichere Plätze bei Konzerten zu schaffen. Auch soll geprüft werden, ob eine Fan-Reihe vor der Absperrung an der Bühne - die sogenannte Row Zero (Reihe null) - künftig aus Sicherheitsgründen verboten werden kann. Bei Rammstein-Konzerten tanzten oft Frauen direkt am Bühnenrand in diesem abgesperrten Bereich. Der Antrag wird von den Fraktionen Grüne/Rosa Liste, Die Linke/Die Partei und ÖDP/München Liste unterstützt. Nach Angaben der Grünen-Fraktion entscheidet die Stadtspitze, wann über den Antrag abgestimmt wird. Die nächste Vollversammlung des Stadtrats ist am 28. Juni.

Rammstein tritt bereits an diesem Mittwoch und Donnerstag sowie an diesem Samstag und Sonntag in München auf. Die Band sieht sich derzeit zunehmender Kritik am Umgang des Sängers Till Lindemann mit Frauen ausgesetzt. «Durch die Veröffentlichungen der letzten Tage sind in der Öffentlichkeit und vor allem bei unseren Fans Irritationen und Fragen entstanden», schrieb Rammstein am vergangenen Samstag auf Instagram. «Die Vorwürfe haben uns alle sehr getroffen und wir nehmen sie außerordentlich ernst.»

Dass die Fans sich sicher fühlen könnten, sei der Band wichtig - «vor und hinter der Bühne». «Wir verurteilen jede Art von Übergriffigkeit und bitten euch: beteiligt euch nicht an öffentlichen Vorverurteilungen jeglicher Art denen gegenüber, die Anschuldigungen erhoben haben. Sie haben ein Recht auf ihre Sicht der Dinge.» Gleichzeitig betont die Gruppe: «Wir, die Band, haben aber auch ein Recht - nämlich ebenfalls nicht vorverurteilt zu werden.»

© dpa
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