Eine Pflegehelferin sieht, wie ein Kollege einem Senior ein Kissen aufs Gesicht drückt. Die Polizei nimmt den 24-Jährigen fest. Die Ermittler überprüfen daraufhin Todesfälle in dem Heim, lassen Leichen exhumieren. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener in einem Fall erhoben. Der Verdacht in den anderen Fällen erhärtete sich nicht.
Der Altenpfleger soll der Anklagebehörde zufolge im Februar in einem Pflegeheim in Cham in der Oberpfalz einem 68-jährigen Bewohner ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben, bis dieser rot anlief. Als eine Pflegehelferin das Zimmer betreten habe, habe er von dem Opfer abgelassen. Der Geschädigte trug der Staatsanwaltschaft zufolge keine bleibenden Verletzungen davon.
Ursprünglich hatten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen den 24-Jährigen ermittelt. Nun geht die Anklage aber zu seinen Gunsten davon aus, dass er von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten sei. Er habe den Angriff auf den Senior beendet, als seine Kollegin ihn angesprochen habe und ohne dass diese körperlich eingreifen habe müssen. Das Pflegeheim entließ den Mann.
Im Zuge der Ermittlungen prüften die Ermittler etwa 15 Todesfälle in dem Seniorenheim. Im Februar und im April ließen sie die Leichen zwei früherer Bewohnerinnen und eines früheren Bewohners exhumieren und rechtsmedizinisch untersuchen. In keinem der untersuchten Fälle habe sich der Verdacht erhärtet, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Der Verdächtige ist wegen psychischer Auffälligkeiten zurzeit in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er bei der Tat möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig. Der Verdächtige habe während der Ermittlungen angegeben, sich bruchstückhaft an die Tat erinnern zu können und dass er einen Aussetzer gehabt habe. Das Landgericht Regensburg muss nun entscheiden, ob es zum Prozess kommt.