Frau wegen Mordversuchs vor Gericht

Es ging dem hochbetagten Vater schlecht. Erst einmal verständlich, dass die Familie ihn nachhause holen wollte. Ob es noch andere Gründe gab, ist eine Frage im Traunsteiner Prozess gegen seine Tochter wegen versuchten Mordes.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Weil sie ihrem alten Vater einen möglicherweise lebensbedrohlichen Medikamentencocktail gegeben haben soll, muss sich seit Dienstag eine 64-Jährige vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der gelernten Bankkauffrau versuchten Mord vor. Es sei ihr um das Erbe gegangen. Sie habe durch den Tod des 88-Jährigen einer Rückzahlungsforderung auf das Erbe in sechsstelliger Höhe entgehen wollen, zudem sei es um weitere Erbansprüche gegangen.

Zum Auftakt des Prozesses äußerte sich die Angeklagte nach Angaben ihres Anwalts Harald Baumgärtl nicht zu den Vorwürfen. Laut Anklage soll die Frau dem an diversen Krankheiten leidenden Senior zwischen Mai und November 2021 mehrere Medikamente verabreicht haben, die potenziell zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen konnten.

Thema am ersten Prozesstag war vor allem die Frage nach dem Gesundheitszustand des Mannes und ob er stationär unterzubringen war, wie Baumgärtl berichtete. Mehrere Ärzte wurden demnach am ersten Prozesstag gehört.

Die Angeklagte war mit ihrem Bruder und deren Vater damals zu einer Polizeistation gefahren, um feststellen zu lassen, dass der Hochbetagte nicht ins Krankenhaus musste. Die Geschwister wehrten sich dagegen, dass der Vater wieder stationär aufgenommen werden sollte. Argument: Wunsch des Vaters sei es, zuhause zu sein. Eine gültige Patientenverfügung lag jedoch nicht vor. Im Prozess wurden am Dienstag Bodycam-Aufnahmen von der Szene bei der Polizei gezeigt. Die Beamten holten schließlich eine Notärztin - und die ließ den Hochbetagten wieder ins Krankenhaus nach Rosenheim bringen.

Der Mann starb dort im November 2021. Allerdings konnte die Todesursache nicht sicher festgestellt werden. Er hinterließ laut Anklagebehörde ein erhebliches Vermögen.

Die Angeklagte, die drei jüngere Geschwister hat, hatte eine Zeitlang auf Mallorca gelebt und nur sporadisch Kontakt zu ihrem Vater gehabt. Nach dem Tod seiner zweiten Frau 2020 nahm sie den Kontakt wieder auf, war auch in dessen Haus regelmäßig zu Besuch.

Laut Staatsanwaltschaft verschaffte sie sich Ende 2020 eine Vorsorgevollmacht für die Bankkonten ihres Vaters. Anfang 2021 habe sie mit dessen Zustimmung eine höhere Summe als Vorauserbschaft an sich selbst und ihre drei Geschwister überwiesen. Im Mai 2021 habe sie dann ohne Kenntnis des Seniors fünfstellige Beträge an sich und die Geschwister überwiesen, wirft die Anklage ihr vor. Sie sei alleine zuständig gewesen für die Vorbereitung der Medikamente, die ihrem Vater verabreicht wurden. Den Cocktail aus Schmerzmitteln, Beruhigungsmitteln und Neuroleptika habe sie teils selbst, teils über eine nichtsahnende Pflegekraft verabreicht.

Als Zeugen sind neben Ärzten unter anderem auch Pflegekräfte geladen. Insgesamt sind noch sieben weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

© dpa
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