Tödlicher Sprung in den Main: Mordurteil gefordert
Weil er aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Main gebracht haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht laut einem Justizsprecher. Der Nebenklagevertreter schloss sich dem an.
Die Verteidigung habe in ihrem Schlussvortrag beantragt, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Eine Unterbringung sah demnach auch der Verteidiger für seinen Mandanten als geboten an. Die Urteilsverkündung ist nach Gerichtsangaben für Donnerstag (09.00 Uhr) geplant.
Der Verdächtige und das Opfer hatten sich seit Jahren gekannt, beide saßen zeitweise zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.