Prozess: Vater soll fünf Wochen altes Baby umgebracht haben

In München steht ein Mann vor Gericht, der seine nicht einmal fünf Wochen alte Tochter so schwer verletzt haben soll, dass sie starb. Zum Auftakt des Totschlagsprozesses zeigt sich: Es ist nicht sein einziges Baby, das nur wenige Wochen lebte.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Verletzungen des kleinen Mädchens klingen furchtbar: Schädelbruch, Hirnblutungen, ein Schädel-Hirn-Trauma, Blutergüsse und Brustkorbverletzungen. Zwei Rippen des Neugeborenen waren gebrochen. So schwer verletzt war der Säugling, dass er daran starb. Das Baby wurde nicht einmal fünf Wochen alt.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der 26 Jahre alte Vater für den Tod des Kindes verantwortlich. Sie wirft ihm Totschlag vor. Denn sie geht davon aus, dass der Moldauer, der mit seiner Familie 2021 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war und in einer Unterkunft in Oberammergau wohnte, seine Tochter umgebracht hat.

«Aus einem unbekannten Grund, vermutlich zumindest aber auch, weil sich seine Tochter eingekotet hatte, geriet der Angeschuldigte in Rage und packte aus Verärgerung seine knapp fünf Wochen alte Tochter, schüttelte sie mehrfach und schlug sie schließlich mit Oberkörper und Schädel wuchtig gegen einen nicht bekannten, harten Gegenstand, vermutlich ein Möbelstück in dem Zimmer der Familie», heißt es in der Anklage.

Der Mann streitet das zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht München II ab. Zwar räumt er ein, das Baby am 28. Februar 2022 geschüttelt zu haben. Der Kleinen sei aber schon vorher Blut aus der Nase getropft. Das habe er beim Wickeln gemerkt. «Ich habe einen Schock bekommen» - und deswegen habe er seine Tochter ruckartig geschüttelt und ihren Namen gerufen: «Ich habe versucht, sie zu wecken und zu schütteln.» Der Kopf des Kindes habe sich dabei bewegt: «nach hinten, nach vorne und einmal auf die linke Seite». Der Kopf des Babys sei in seiner Gegenwart aber gegen nichts geschlagen. Er habe - nachdem er die Mutter des Kindes, die gerade mit der älteren Tochter zum Duschen gegangen war, informiert habe - versucht, das Baby wiederzubeleben.

Seinen Angaben zufolge hatte die große Schwester des Mädchens das Baby einen Tag vor dem Tod des Kindes mit einem Kissen vom Bett auf den Boden gezogen. Dabei sei aber «nichts passiert». In der Nacht danach habe das Kind aber schon etwas «blutigen Schleim» im Mund gehabt.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Bott ist das aber nicht die gleiche Geschichte, die der Angeklagte nach dem Tod seiner kleinen Tochter bei der Polizei erzählte. Dort gab er demnach an, die Blutstropfen an der Nase schon am Vortag bei seiner Tochter entdeckt und sie am Todestag geschüttelt zu haben, weil sie nicht mehr atmete.

Das Schütteln räumte er laut Polizeiprotokoll bei der Vernehmung auch erst ein, nachdem die Beamten ihn darauf hingewiesen hatten, dass die Rechtsmedizin die Verletzungen des Kindes nur mit heftigem Schütteln erklären kann. Das stimme so nicht, sagt der Angeklagte, der in Russland geboren wurde, bis 2021 in der Ukraine lebte und dessen Aussage von einer Dolmetscherin ins Deutsche übertragen wird. Er führt Übersetzungsprobleme als Grund für die unterschiedlichen Angaben an.

Als das Gericht die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten abfragte, zeigt sich: die Kleine ist nicht das erste Kind des Mannes, das nur wenige Wochen lebte. Von den sechs Kindern, die er mit zwei Frauen bekam, leben nur noch drei.

Zwei seiner Kinder starben als Säuglinge kurz nach der Geburt in der Ukraine. Frühchen seien sie gewesen, sagt der Angeklagte. Die konkrete Todesursache bleibt vor Gericht aber zunächst unklar - ebenso, ob es damals eine Obduktion gegeben hat. Denn darüber machten der Angeklagte und die Mutter der beiden in der Ukraine gestorbenen Babys laut Gericht unterschiedliche Angaben. Als seine Tochter im vergangenen Jahr in Oberammergau starb, sprach der Angeklagte sich - so sagt es Richter Bott - gegen eine Obduktion aus.

© dpa ⁄ Britta Schultejans, dpa
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