Ursprünglich war ein Strafbefehl von je 27.000 Euro (90 Tagessätze zu 300 Euro) gegen die Männer erlassen worden. Sie betreiben auf dem Münchner Oktoberfest den «Himmel der Bayern» und hatten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Sie hatten jahrelang Marken für Bier und Hendl an Grünwalder Polizisten verschenkt. Der Gesamtwert bei den nun angeklagten und nicht verjährten Taten: 4028,59 Euro. Die Anklage lautete auf Vorteilsgewährung.
Vater und Sohn bestritten, Polizisten damit beeinflussen zu wollen. «Das ist für mich ein Dankeschön», sagte Toni Roiderer. «Als Tradition, aber nicht als Vorteilsnahme.» Der frühere Leiter der Polizeiinspektion war unter anderem deswegen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden.