Wie das Memminger Gericht am Donnerstag berichtete, habe die verurteilte Jugendliche ihren Rechtsmittelantrag nun zurückgezogen, das Urteil gegen die Jugendliche sei somit rechtskräftig. Beim Bundesgerichtshof wird somit nur noch das Urteil gegen den erwachsenen Angeklagten überprüft.
Das Duo mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte laut den Ermittlungen Ende 2021 in der Nähe des Memminger Flughafens das 16 Jahre alte Opfer unter Drogen gesetzt, mit einer Flasche niedergeschlagen und erstochen. Alle drei kannten sich und waren befreundet. Die Strafkammer ging beim Urteil von einer Rachetat aus, die wesentlich von der angeklagten 16-Jährigen ausging. Hintergrund soll gewesen sein, dass die Freundschaft der Jugendlichen zerbrochen gewesen sei.